„Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.“ (Mark Twain)
Der Erfinder der Energiepreisbremse heißt nicht Robert Habeck und auch nicht Olaf Scholz, sondern – Adolf Hitler. Am 13. Dezember 1935 verabschiedete dessen Kabinett das erste deutsche Energiewirtschaftsgesetz. Darin hieß es: „Der Reichswirtschaftsminister kann durch allgemeine Vorschriften und Einzelanordnungen die allgemeinen Tarifpreise der Energieversorgungsunternehmen sowie die Energieeinkaufspreise der Energieverteiler wirtschaftlich gestalten.“
Aus der Kann-Bestimmung wurden bald staatlich vorgegebene Preise. Ab April 1936 durften Energielieferanten ihre gestiegenen Selbstkosten nicht mehr an die Kunden weitergeben. Im November erließ Hermann Göring eine Verordnung, die Preiserhöhungen „für Güter und Leistungen jeder Art“ verbot. Zwei Jahre später legte ein von Hitler bestellter „Reichskommissar für die Preisbildung“ fest, dass eine Kilowattstunde Strom je nach Tarif maximal acht beziehungsweise 15 Reichspfennig kosten durfte.