Lehren aus der „Energiepreisbremse“

„Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich.“ (Mark Twain)

Der Erfinder der Energiepreisbremse heißt nicht Robert Habeck und auch nicht Olaf Scholz, sondern – Adolf Hitler. Am 13. Dezember 1935 verabschiedete dessen Kabinett das erste deutsche Energiewirtschaftsgesetz. Darin hieß es: „Der Reichswirtschaftsminister kann durch allgemeine Vorschriften und Einzelanordnungen die allgemeinen Tarifpreise der Energieversorgungsunternehmen sowie die Energieeinkaufspreise der Energieverteiler wirtschaftlich gestalten.“

Aus der Kann-Bestimmung wurden bald staatlich vorgegebene Preise. Ab April 1936 durften Energielieferanten ihre gestiegenen Selbstkosten nicht mehr an die Kunden weitergeben. Im November erließ Hermann Göring eine Verordnung, die Preiserhöhungen „für Güter und Leistungen jeder Art“ verbot. Zwei Jahre später legte ein von Hitler bestellter „Reichskommissar für die Preisbildung“ fest, dass eine Kilowattstunde Strom je nach Tarif maximal acht beziehungsweise 15 Reichspfennig kosten durfte.

Artikel von Hubertus Knabe

Vom Reden und Handeln

Was sind wir wirklich bereit zu akzeptieren? Selten, dass in einem emotional aufgeheizten Umfeld richtige Entscheidungen getroffen werden. Erklären kann ich mir dies nur, dass man mit der Bevölkerung einfach nicht ehrlich umgeht.

Ja, man kann für harte Maßnahmen sein. Aber jedes Handeln hat seine Konsequenz und zwischen Fordern und Durchsetzen ist genauso ein großer Unterschied wie zwischen vom Frieren reden und wirklich Frieren.

Gas und Strom

Während mittlerweile keinerlei Erdgas mehr aus Russland kommt, steigt der deutsche Börsenstrompreis auf 62 Cent/KWh.

Gut, dass sich die EU seit ein paar Monaten um das Problem kümmert und für mich ist es einfach zu rechnen, denn aktuell zahle ich 6,2 Cent.

Danke Brüssel für ESG und Russlandbashing 😘